Teilnahmebedingungen

  • Die Veranstalter nehmen auf Grundlage der vorliegenden Sicherheitsbestimmungen, der geltenden Hausordnung und der allgemein gültigen Gesetze das Hausrecht gegenüber den Veranstaltungsbesuchern und beauftragten Dritten wahr. Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten. Bei Verstößen und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die vorliegenden Sicherheitsbestimmungen, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen können Bands und Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.Die jeweiligen nationalen und deutschen Jugendschutzbestimmungen gelten während der gesamten Veranstaltung.
  • Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss der ganzen gesamten Band.
  • Bands benennen gegenüber den Veranstaltern einen Bandverantwortlichen.
  • Bands mit Mitgliedern unter 18 Jahren benötigen einen erwachsenen, verantwortlichen Betreuer (mindestens 21 Jahre). Nicht volljährige Teilnehmer benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.
  • Die Teilnahme an mindestens einem Workshop ist verpflichtend. Die Teilnahme am Programm (auch abends) wird vorausgesetzt.
  • Für Instrumente und sonstige Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  • Schlagzeuge und Backlines werden gestellt, andere Instrumente außer Schlagzeuge müssen mitgebracht werden.
  • Es gibt keinen Anspruch auf die Teilnahme an ausgewählten Workshops und dem Ausflugsprogramm. Im Falle von Anmeldezahlen, die die zur Verfügung stehenden Plätze überschreiten, behalten sich die Organisatoren vor, eine Auswahl der teilnehmenden Bands zu treffen. Hierbei werden auch geographische Kriterien angewendet, um den europäischen Charakter des Band Meetings zu gewährleisten.
  • Teilnehmer werden zur Übernachtung in einer Sporthalle untergebracht und müssen Schlafsachen mitbringen (Schlafsack, Isomatte, Handtuch, …). Die Sporthalle ist nur für die Übernachtung vorgesehen und tagsüber geschlossen.
  • Verpflegung und Getränke beinhalten drei Mahlzeiten am Tag sowie Snacks, Wasser, Kaffee und Tee; andere Mahlzeiten und Getränke sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
  • Fahrtkosten werden nicht übernommen.